Rahmenbedingungen
Die folgenden Informationen bieten einen Überblick über die wichtigsten Rahmenbedingungen im Zuge einer psychotherapeutischen Behandlung nach dem Psychotherapiegesetz 2024. Sie dienen der Transparenz und der Gestaltung einer vertrauensvollen therapeutischen Beziehung.
Vertraulichkeit & Schweigepflicht
Als Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision unterliegen wir der gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht nach § 23 Psychotherapiegesetz 2024. Alle Inhalte aus der Therapie werden streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe von Informationen erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung oder in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen.
Sitzungsdauer & Frequenz
Eine psychotherapeutische Einheit umfasst in der Regel 50 Minuten. Die Häufigkeit der Sitzungen orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Zielen. Die Dauer des Gesamtprozesses variiert je nach Anliegen und wird gemeinsam im Verlauf abgestimmt.
Berufsrechtlicher Status
Die psychotherapeutische Behandlung erfolgt im Rahmen unserer Tätigkeit als Psychotherapeut:in in Ausbildung unter Supervision gemäß § 30 Psychotherapiegesetz 2024 (BGBl. I Nr. 12/2024). Das bedeutet, dass wir uns in der letzten Phase unserer Ausbildung befinden und unsere Arbeit regelmäßig durch eine:n eingetragene:n Lehrtherapeut:in supervidiert wird.
Honorar & Kostenerstattung
Die Höhe des Honorars wird im Vorfeld individuell vereinbart. Da es sich um eine psychotherapeutische Behandlung im Ausbildungskontext handelt, besteht derzeit keine Möglichkeit zur Rückerstattung durch die Krankenkassen. Psychotherapie ist in diesem Rahmen dennoch gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 umsatzsteuerbefreit, da es sich um eine heilberufliche Tätigkeit handelt.
Absageregelung
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine kostenfreie Absage ist in der Regel bis 48 Stunden vor dem Termin möglich. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das Honorar üblicherweise in Rechnung gestellt, da die Stunde für Sie reserviert wurde.
Zielklärung & Ablauf
Zu Beginn klären wir gemeinsam Ihre Anliegen, Ziele und Erwartungen an die Therapie. Die Zusammenarbeit basiert auf einer freiwilligen therapeutischen Vereinbarung. Ziele können im Verlauf angepasst oder neu formuliert werden. Die Behandlung wird gemäß § 25 PthG 2024 angemessen dokumentiert und regelmäßig reflektiert – auch im Rahmen der verpflichtenden Supervision.
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