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Kostenzuschuss für Psychotherapie

Kostenzuschuss der Krankenkasse

Wenn Sie bei einer gesetzlichen österreichischen Krankenversicherung versichert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten für Ihre Psychotherapie zurückerhalten. Da die Psychotherapie in einer Privatpraxis stattfindet, bezahlen Sie das Honorar zunächst selbst und reichen die bezahlte Honorarnote anschließend bei Ihrer Krankenversicherung ein. Die Höhe des Kostenzuschusses hängt von Ihrer Krankenversicherung, der Dauer der Therapiesitzung und den jeweils geltenden Tarifen ab.

Kostenzuschuss

Voraussetzungen für einen Kostenzuschuss

Ein Kostenzuschuss ist grundsätzlich möglich, wenn:

  • eine psychische Erkrankung beziehungsweise eine krankheitswertige psychische Belastung vorliegt,
  • Psychotherapie als Krankenbehandlung notwendig ist,
  • die Behandlung bei einem vollständig eingetragenen Psychotherapeuten stattfindet,
  • rechtzeitig eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde,
  • bei einer längeren Behandlung die erforderliche Bewilligung der Krankenversicherung vorliegt.

Psychotherapeutische Beratung, Selbsterfahrung, Coaching oder Unterstützung bei allgemeinen Lebens-, Beziehungs- oder Berufsfragen ohne Krankheitswert werden von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht bezuschusst.


Höhe des Kostenzuschusses – Stand 2026

Die Krankenversicherung übernimmt nicht das gesamte Honorar, sondern einen festgelegten Zuschuss pro Therapiesitzung. Die verbleibende Differenz ist von Ihnen selbst zu bezahlen.

Derzeit gelten abhängig von Versicherung und Sitzungsdauer ungefähr folgende Zuschüsse:

KrankenversicherungKostenzuschuss
ÖGKbis zu 33,70 € pro Einzelsitzung ab 50 Minuten
SVSrund 50 € pro Einzelsitzung ab 50 Minuten
BVAEB50,20 € pro Einzelsitzung ab 50 Minuten

Diese Beträge können angepasst werden. Entscheidend sind die zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Bestimmungen Ihrer Krankenversicherung.

Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall direkt bei Ihrer Krankenversicherung nach der aktuell geltenden Zuschusshöhe.

So beantragen Sie den Kostenzuschuss

Der Weg zum Kostenzuschuss ist einfach: Lassen Sie spätestens vor der zweiten Therapiesitzung eine ärztliche Untersuchung durchführen. Nach den ersten zehn Therapiesitzungen ist für eine weitere Behandlung eine Bewilligung der Krankenversicherung erforderlich. Die Honorarnote bezahlen Sie zunächst selbst und reichen sie anschließend gemeinsam mit dem Zahlungsnachweis und den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Krankenversicherung ein. Alle Schritte und wichtigen Informationen finden Sie weiter unten.

Kostenzuschuss

1. Ärztliche Untersuchung

Für den Kostenzuschuss benötigen Sie eine Bestätigung über eine ärztliche Untersuchung.

Diese Untersuchung muss

  • vor Beginn oder nach der ersten Therapiesitzung,
  • jedenfalls aber vor der zweiten Therapiesitzung

durchgeführt werden.

Sie können die Untersuchung beispielsweise bei Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt oder bei einer Fachärztin bzw. einem Facharzt für Psychiatrie durchführen lassen.

Die ärztliche Untersuchung dient dazu, mögliche körperliche Ursachen der Beschwerden abzuklären.


2. Psychotherapie beginnen

Die ersten zehn Therapiesitzungen können üblicherweise ohne vorherige Bewilligung der Krankenversicherung in Anspruch genommen werden.

Bitte bewahren Sie die ärztliche Bestätigung gut auf. Diese wird spätestens bei der Einreichung der Honorarnote beziehungsweise beim Antrag auf weitere Psychotherapie benötigt.


3. Bewilligung ab der 11. Sitzung

Wenn die Psychotherapie über zehn Sitzungen hinaus fortgesetzt werden soll, muss rechtzeitig ein Antrag bei der Krankenversicherung gestellt werden. Der Antrag sollte vor der 11. Therapiesitzung bei der Krankenversicherung einlangen. Bitte sprechen Sie mich daher frühzeitig – idealerweise etwa ab der 8. Sitzung – darauf an.

Ich fülle den psychotherapeutischen Teil des Antrags für Sie aus. Darin werden unter anderem folgende Angaben gemacht:

  • bestehende Beschwerden und Diagnose,
  • bisheriger Therapieverlauf,
  • Behandlungsziele,
  • geplante Dauer und Frequenz der weiteren Behandlung.

Die Krankenversicherung prüft anschließend, ob und für wie viele weitere Sitzungen ein Kostenzuschuss bewilligt wird.

Wichtig: Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, kann der Kostenzuschuss für Sitzungen ab der 11. Einheit abgelehnt werden.


4. Honorarnote bezahlen

Sie erhalten von mir eine Honorarnote über die stattgefundenen Therapiesitzungen.

Die Honorarnote muss zunächst vollständig von Ihnen bezahlt werden.


5. Unterlagen bei der Krankenversicherung einreichen

Anschließend reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Krankenversicherung ein. Dies ist je nach Krankenversicherung beispielsweise über das Online-Portal oder per Post möglich.

Benötigt werden:

  • die bezahlte Honorarnote,
  • der Zahlungsnachweis,
  • die Bestätigung über die ärztliche Untersuchung,
  • gegebenenfalls das Antragsformular beziehungsweise die Bewilligung für weitere Sitzungen.

Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie den Ihnen zustehenden Kostenzuschuss von Ihrer Krankenversicherung zurück.